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1. Beiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen
1) Bei Ehepaaren ist der gleiche Hausstand Voraussetzung. Lebensgefährten, auch gleichgeschlechtliche und werden auf Antrag Ehepaaren gleichgestellt.
2) Gegen Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung bis einschließlich des 27. Lebensjahres. 3) Familienrabatt beim Beitrag: Ab dem 2. Jugendlichen besteht Beitragsfreiheit (bei zwei Vollmitgliedern). 4) Nur für Interessierte, die unseren Verein bisher noch nicht kennen. Kann in Probemitgliedschaft oder Vollmitgliedschaft umgewandelt werden. Beginn jederzeit. Jeder Antrag bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den Vorstand. Anfragen sind formlos an die Geschäftsstelle unter Tel.:
Anträge:
Hinweis: Die Beiträge werden in drei Raten per Lastschrift eingezogen.
Versicherung:
Hierzu bitten wir Sie das nachfolgende Formular auszudrucken und auszufüllen.
2. Sonstige Gebühren:
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