Beiträge und Gebühren (Stand: 01.01.2026)

Die Mitgliedschaften gelten vom Klubbeitritt bis zum Austritt. Kündigungsfrist: 3 Monate zum Jahresende. Mitgliedsbeiträge werden pro Kalenderjahr fällig. Wer im 2. Halbjahr beitritt, zahlt im Beitrittsjahr nur einen Halbjahrespreis. 
Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende dieser Seite.

Mitgliedertyp

Jahresbeitrag

Halbjahrespreis
(ab 1. Juli eines Jahres)

 Aktive Mitglieder (volle Spielberechtigung auf den Außenplätzen)
Erwachsene 500 € 300 €
Aufnahmegebühr Erwachsene 300 € 300 €
Ehepaare 1) 960 € 576 €
Aufnahmegebühr Ehepaare 500 € 500 €
Auszubildende / Studierende 2) 300 € 180 €
Aufnahmegebühr Auszubildende 150 € 150 €
Jugendliche eines Mitglieds 3) 200 € 120 €
Aufnahmegebühr Jugendliche eines Mitglieds 150 € 150 €
Familien 4) 1.150 € 690 €
Aufnahmegebühr Familienmitgliedschaft 500 € 500 €
Schnuppermitgliedschaft
begrenzt auf 1 Monat
100 € (einmalig, ohne Anrechnung auf eine Vollmitgliedschaft)
 Passive Mitglieder: 5)  ( Spielberechtigung 3 x pro Jahr auf den Außenplätzen)
Erwachsene 180 € 108 €
Aufnahmegebühr Erwachsene   80 €   80 €
Ehepaare 1) 300 € 180 €
Auszubildende 2) 100 €   60 €
Jugendliche eines Mitglieds 3)   60 €   36 €

Sonstige Gebühren

 Gebührenart Preis
Gastgebühr Außenplatz (Mitglied mit Gast) 5) 15 € / h
Gastgebühr Außenplatz (zwei Nichtmitglieder) 5) 30 € / h
Schrankgebühr 45 € / Jahr
Transponderpfand 20 € einmalig
Mahngebühr für Mitgliedsbeiträge (ab 1. Mahnung) 10 € pro Mahnung
Mahngebühr für Hallenrechnungen (ab 1. Mahnung) 5 € pro Mahnung

 Tennishalle (wechselnde Preise je nach Spielzeit)

 Typus Stundenart Sommer Winter
Mitglied Einzelstunde  12,00 €  je nach Spielzeit von 19,00 bis 29,00 €
Abonnement  10,50 €  je nach Spielzeit von 18,00 bis 28,00 €
Nichtmitglied Einzelstunde  15,00 €  je nach Spielzeit von 25,00 bis 35,00 €
Abonnement  13,50 €  je nach Spielzeit von 21,00 bis 31,00 €

1) Voraussetzung ist der gleiche Hausstand. Lebensgefährten werden auf Antrag Ehepaaren gleichgestellt.
2) Gegen Vorlage einer Ausbildungs- oder Studienbescheinigung ab dem 19. Lebensjahr bis einschließlich des 27. Lebensjahres
3) Mit mindestens einem Elternteil
4) Umfasst zwei aktive Elternteile und alle dazugehörigen Kinder/Jugendlichen
5) Spielberechtigung: max. 3 Stunden gegen Entgelt, wenn eine Klubmitgliedschaft angestrebt wird. Keine kommerzielle Vermietung von Außenplätzen.

Zahlungshinweis: Die Beiträge werden bei Erteilung eines Lastschriftmandates in zwei Raten zu Mitte Februar und Mitte Mai per Lastschrift eingezogen. Rechnungszahler zahlen den Mitgliedsbeitrag und die Schrankgebühr Mitte Februar in einer Rate.

Wechsel von Beitragsarten: Bei einer Umstellung von einer passivem auf eine aktive Mitgliedschaft ist die Differenz der Aufnahmegebühr dann zu zahlen, wenn der Aufnahmezeitpunkt nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt.

Bankverbindung
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